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Schwarze Liste der Fluggesellschaften

„SCHWARZE LISTE IM LUFTVERKEHR“

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 23. März 2006 hat die Europäische Kommission die „Schwarze Liste im Luftverkehr“ veröffentlicht.

Reisende sollen besser vor unsicheren Fluglinien geschützt werden.

Flugzeugabstürze sind nichts Alltägliches, dennoch gibt es sie – um den Flugreisenden mehr Vertrauen in die Fliegerei zu geben und Sicherheit als oberstes Gebot zu vertreten, wurde nun eine öffentlich zugängliche „Schwarze Liste“ erstellt. Auf dieser Liste stehen Fluggesellschaften, die für schwerwiegende Sicherheitsmängel bekannt sind. Reisende haben in Zukunft ein Recht, zu wissen, mit welcher Airline sie fliegen. In die „schwarze Liste“ eingetragene Fluggesellschaften haben dann keine Start- und Landeerlaubnis in der EU mehr. Reisebüros und -veranstalter sind zudem künftig verpflichtet, den Kunden mitzuteilen, welche Fluggesellschaft den gebuchten Flug übernimmt. Kommt eine Airline nach der Buchung auf die Schwarze Liste, haben die Passagiere ein Anrecht auf Entschädigung.

Reiseveranstalter, Reisebüros und Fluggesellschaften haben die Pflicht die Schwarze Liste  Ihren Kunden sowohl auf Ihrer Homepage als auch in den Geschäftsräumen, aktualisiert zugänglich zu machen.

Diese Verpflichtung tritt einen Tag nach Veröffentlichung der Schwarzen Liste im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft: daher 24. März 2006.

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Ihr BVB-Touristik / Freizeitreisen Team

 

Hier kommen Sie zur Internetseite der Europäischen Kommission.

https://transport.ec.europa.eu/index_en